Aus dem japanischen übersetzt heißt Rei universelle und ki Lebensenergie (entsprechend dem chinesischen Chi oder Qi).
Diese Energie kann durch Stress, Krankheit oder Umwelteinflüsse blockiert
sein.
Bei einer Reiki-Übertragung in der Aura wird der Energiefluss angeregt, somit
können Selbstheilungskräfte aktiviert werden.
Reiki wirkt entgiftend, fördert die Regeneration von beschädigtem Gewebe und
stärkt die normalen Organfunktionen. Reiki wirkt sowohl auf der körperlichen
als auch auf der geistigen, emotionalen und spirituellen Ebene.
Es können sich Blockaden lösen und so das Miteinander von Körper,
Seele und Geist harmonisieren.
Die Reiki-Übertragung ist sehr sanft und ihre subtile Wirkung agiert dort, wo
sie am meisten gebraucht wird.
(Bitte tragen Sie bequeme Kleidung).
Die Übertragung der Reiki-Energie dauert ca. 60-70 Min.
(einschl. Vor- und Nachgespräch).
Die Anwesenheit der/des Klientin/Klienten in der Praxis ist nicht unbedingt erforderlich.
Ihr Ausgleich:
60,00 €
Studenten bekommen 10% Ermäßigung
Kinderbehandlung auf Anfrage
Geschenkgutscheine erhältlich
Ausgleich gültig ab Juni 2020
Der Ton der Klangschale berührt unser Innerstes. Ihr Klang kann Spannungen lösen, die Selbstheilungs- und Regenerationsprozesse des Körpers mobilisieren
und
das Immunsystem stärken.
Muskelverkrampfungen und Blockaden können gelöst werden und die Energiezentren entlang der Wirbelsäule werden harmonisiert.
Die Klangschalen werden auf dem Körper und in der Aura, dem feinstofflichen Bereich, bewegt. Dadurch wird die sog. Zellerinnerung aktiviert, die Obertöne und die Vibration
der Klangschalen unterstützen die Zellen, wieder richtig zu "schwingen". Der Klang erinnert uns an die tiefere Ordnung im Sein und unterstützt uns, uns darauf neu
auszurichten.
Diese Art der Klangtherapie kann unterstützend angewendet werden, z.B. bei :
(Bitte tragen Sie zur Behandlung bequeme Kleidung)
Eine Sitzung dauert ca. 60-70 Min.
(einschl. Vor- und Nachgespräch)
Ihr Ausgleich:
60,00 €
Studenten bekommen 10% Ermäßigung
Geschenkgutscheine erhältlich
Ausgleich gültig ab Juni 2020.