Soziales Honorar

Ich biete in meiner Praxis für gesetzlich Versicherte mit außergewöhnlichen Belastungen (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen..) ein soziales Honorar an.

 

Mein Angebot gilt für Selbstzahler, die keinerlei Erstattung durch eine Privat- bzw. Zusatzversicherung bekommen und ein geringes Einkommen haben. Die Anpassung des Honorars erfolgt nach individueller Absprache.

 

Sprechen Sie mich gerne auf die Möglichkeit des sozialen Honorars an.