Ich biete in meiner Praxis für gesetzlich Versicherte mit außergewöhnlichen Belastungen (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen..) ein soziales Honorar an.
Mein Angebot gilt für Selbstzahler, die keinerlei Erstattung durch eine Privat- bzw. Zusatzversicherung bekommen und ein geringes Einkommen haben. Die Anpassung des Honorars erfolgt nach
individueller Absprache.
Sprechen Sie mich gerne auf die Möglichkeit des sozialen Honorars an.