betrachtet den Menschen in seiner Ganzheit – ein Konzept, das die zusammenhängenden menschlichen Anteile, den Körper, den Geist und die Seele miteinbezieht.
Jeder Mensch, jede Situation und jeder Behandlungsverlauf ist unterschiedlich
und die Wahl der Behandlungsmethode wird individuell angepasst.
Unterstützung bei:
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Krisensituationen / Veränderung der Lebensumstände
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Burnout, depressive
Verstimmungen
(begleitend zur ärztlichen Therapie)
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Persönlichkeitsentwicklung
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Zielsetzung und Erreichung von Zielen
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Beziehungsproblemen
- Schulproblemen (s. Kinder/Jugendliche)
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Lernblockaden, Prüfungsangst (s. Kinder/Jugendliche)
Behandlungsmethoden:
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Gesprächspsychotherapie nach Rogers
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kognitive Verhaltenstherapie (gehört zu den modernsten psychotherapeutischen Verfahren, bei dem die Kognitionen im Mittelpunkt stehen.
Kognitionen umfassen unsere Einstellungen, Gedanken, Bewertungen und Überzeugungen. Die kognitive Verhaltenstherapie ermöglicht die Bearbeitung von negativen Grundannahmen und starren
Denkweisen, die wir uns in der Vergangenheit (insbesondere in der Kindheit) angeeignet haben; denn so wie ich denke - bewusst oder unbewusst - so wie ich fühle - so verhalte ich mich)
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Elemente der Gestalttherapie (sichtbar machen von Gefühlen um psychische Blockaden aufzulösen z.B. mit
Hilfe von Rollenspielen)
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Elemente der Psychoanalyse (die Arbeit mit den inneren Anteilen/Archetypen z. B. inneres Kind, innerer Erwachsener, um sich
weiterzuentwickeln, zu wachsen und unbewusste grundlegende Einstellungen zum Leben zu erfahren und bei Bedarf abzuändern)
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systemische Aufstellungen, Aufstellung mit dem Systembrett (im positiven wie im negativen sind wir, oft über Generationen, an unsere
Herkunftsfamilie gebunden – was zu Schwierigkeiten in den unterschiedlichsten Lebensbereichen führen kann). Die Aufstellung mit dem Systembrett ermöglicht ein "sichtbar" machen des Themas, um
als neutraler Beobachter zu neuen Sichtweisen und Erkenntnissen zu gelangen und damit eine Veränderung der Situation einzuleiten.
Therapiestunde 60 Min.: 60,00 €
Aufstellung ca. 2 Stunden: 100,00 €
Wenn Sie eine Private Krankenversicherung haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über eine mögliche Kostenübernahme. Falls Sie bei
einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, klären Sie bitte eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung.
Ausgleich gültig ab Juni 2020. (Ausnahme: siehe Soziales Honorar)